Josef Haberl – Heilpraktiker, Ernährungsberater & Stressmedizin

Praxis für Naturheilkunde,
Ernährungs- und Stressmedizin

Heilpraktiker & Ernährungsberater

Fachberater für Darmgesundheit und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
Fachberater für Hormone und Ernährung

Mitglied im Fachverband der deutschen Heilpraktiker (FDH)

Heilpraktiker - Josef Haberl in München-Pasing

Gebührenverzeichnis GebüH

Nähere Information zur Abrechnung

In Kurzform finden Sie die Informationen zur Abrechnung auf dem PDF „Info zu Behandlungskosten und Kostenerstattung“ unter dem Menüpunkt „Anmeldung und Praxisablauf“. Für alle, die sich mehr Informationen wünschen, sind folgende Ausführungen hoffentlich hilfreich:

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker GebüH stammt aus dem Jahr 1985. Es ist also aktuell 40 Jahre alt, was zwangsläufig zu einigen Probleme führt:

Wirtschaftliches Arbeiten ist mit diesen Erstattungssätzen nicht möglich. Keine Branche kann mit 40 Jahre alten Preisen arbeiten, auch wir Heilpraktiker nicht. Deshalb ist es unumgänglich manche Leistungssätze zu steigern, d.h. sie werden mit einem Faktor multipliziert um den vereinbarten Stundensatz zu erreichen.

Das zweite Problem ist, dass dieses Gebührenverzeichnis eine sehr begrenzte Anzahl von Ziffern bereithält. Leistungen, wie z.B. die Analyse umfangreicher Laborbefunde, sind nicht vorgesehen (weil es diese Laborbefunde vor 40 Jahren noch gar nicht gab). Aus diesem Grund müssen zum Teil ähnliche Leistungen zur Abrechnung kommen, sogenannte Analogleistungen. Das kann zu Unklarheiten führen, weil der Arbeitsaufwand in Leistungsziffern übersetzt werden muss, die nicht präzise die Leistung beschreiben.

Eine weitere Schwierigkeit ist, dass Ziffern immer pauschal angesetzt werden und keine Korrelation mit der aufgewendeten Zeit haben. So kostet z.B. ein Ernährungsplan immer 26,00 €, egal wie umfangreich er ausfällt. Das zwingt zu einer Mischkalkulation, die bei oberflächiger Betrachtung zu Irritation führen kann: eine Leistung erscheint etwas teuer und dabei übersieht man, dass an anderer Stelle etwas weggelassen wurde um einen Ausgleich zu schaffen.

Ein Grundproblem in vermutlich jeder Verordnung ist, dass sie oft am Praxisalltag vorbeigeht. Die Regularien, wie die Gebüh anzuwenden ist, welche Ziffern kombinierbar oder in welchen Zeitabständen sie abrechnungsfähig sind, sind sehr kompliziert und erscheinen oft unsinnig. So kann ich z.B. beim gleichen Behandlungsfall nur einmal alle 4 Wochen eine Beratung zur Abrechnung bringen oder bei einer homöopathischen Behandlung nicht am gleichen Tag Blut abnehmen (da müßte ich Sie am nächsten Tag nochmal einbestellen und dann Blut abnehmen, für 3,60 €). Wir sind also gezwungen mit diesen Ziffern nach Regeln umzugehen, die die PatientInnen nicht nachvollziehen können, weil sie die komplexen Regeln der GebüH nicht kennen.

Warum also überhaupt Abrechnung über die Gebührenverordnung?

Grundsätzlich können Heilpraktiker nach Vereinbarung mit den PatientInnen auch ohne die GebüH abrechnen. Das wäre deutlich einfacher, transparenter und würde zu weniger Verwirrung führen. Das Problem ist, dass viele PatientInnen die Rechnungen bei einer Zusatzversicherung oder Privatkasse einreichen. Damit hier eine Erstattung erfolgen kann, muss die Rechnung auf Grundlage des GebüH gestellt sein und sich an deren Regeln halten.

In meiner Praxis sind alle PatientInnen gleichgestellt und bekommen auch die gleiche Rechnung. Das ist ein Prinzip, an dem ich nicht rütteln möchte.

Was ist also die beste Lösung bei der Rechnungsstellung?

Eine Rechnungsstellung muss folgendes gewährleisten:
1) Sie muss die wirtschaftliche Grundlage für die Praxis sicherstellen
2) Sie muss für den Patienten nachvollziehbar und transparent sein.
3) Sie muss für den Patienten berechenbar und vorhersehbar sein.
4) Die Erstattung durch die Kassen muss gewährleistet sein.

Meine Lösung besteht darin, dass ich zunächst meinen Stundensatz definiere und klar kommuniziere (1).

Laut aktuellen Informationen im August 2025 liegt “in München der Stundensatz für Heilpraktiker zwischen 80 € und 190 €, wobei die genauen Kosten je nach Behandlungsart, Dauer und Praxis variieren können. Viele Heilpraktiker in München berechnen zwischen 100 € und 140 € pro Stunde.“ Ich befinde mich also vergleichsweise im unteren Bereich des Spektrums.

Der Stundensatz ist sozusagen der Rahmen, den es so mit Gebüh-Ziffern zu füllen gilt, dass auch die Punkte 2), 3) und 4) gewährleistet sind.

Meine Kollegen und ich wünschen uns seit vielen Jahren eine Aktualisierung der GebüH, welche die Abrechnung für alle Beteiligten fair und transparent neugestaltet. Eine Realisation ist aktuell leider nicht absehbar.

Also bemühe ich mich weiterhin, das Beste daraus zu machen und eine möglichst nachvollziehbare Rechnungsstellung mit Augenmaß umzusetzen.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis.

Telefonische Sprechzeiten

Tel.: 0176 - 68 1 68 704
Montag bis Donnerstag: 8:30 - 9:30 Uhr

Außerhalb dieser Telefonsprechstunde hinterlassen Sie bitte eine Nachricht, ich werde dann zwischen einzelnen Behandlungen oder nach den Sprechzeiten zurückrufen

E-Mail: info@heilpraktiker-haberl.de

Online-Termine - Gerne können Sie auch unter folgendem Link einen Termin online buchen

Praxiszeiten

Montag:
9:30 - 14:00 Uhr


Dienstag:
14:00 - 20:00 Uhr


Mittwoch:
9:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag:
14:00 - 20:00 Uhr


Kontakt

Gute Parkmöglichkeiten gibt es in unmittelbarer Nähe v.a. auf dem Parkplatz am Klostergarten oder auch im Parkhaus der Pasinger Helios-Klinik. Zu Fuß kommen Sie von dort schnell über die Würm und den Stadtpark zum Schloss Gatterburg. Vom Pasinger Bahnhof erreichen Sie mich zu Fuß in 14 Minuten. Schneller geht es mit den Bussen 56, 57 oder 265 in 2 Stationen bis zur Engelbertstraße.

Heilpraktiker
Josef Haberl

Schloss Gatterburg
Engelbertstraße 23-25
81241 München-Pasing

E-Mail:
info@heilpraktiker-haberl.de

Tel.: 0176 - 68 1 68 704